Grundstücksvollmacht

Grundstücksvollmacht
eine zur Verfügung über  Grundstücke ermächtigende  Vollmacht, im Gegensatz zur gewöhnlichen Vollmacht i.d.R. formbedürftig. Bei Erklärungen gegenüber dem  Grundbuchamt, ist  öffentliche Beglaubigung der G. erforderlich (§ 29 GBO). Eine unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks bedarf der  öffentlichen Beurkundung wie der Veräußerungsvertrag selbst (§ 311b BGB).
- G. des Prokuristen:  Immobiliarklausel.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Auflassung — die zur ⇡ Übereignung eines Grundstücks erforderliche ⇡ Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang an dem Grundstück (§ 925 BGB), ⇡ dinglicher Vertrag. Formstrenge: A. muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider… …   Lexikon der Economics

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