- Grundstücksvollmacht
- eine zur Verfügung über ⇡ Grundstücke ermächtigende ⇡ Vollmacht, im Gegensatz zur gewöhnlichen Vollmacht i.d.R. formbedürftig. Bei Erklärungen gegenüber dem ⇡ Grundbuchamt, ist ⇡ öffentliche Beglaubigung der G. erforderlich (§ 29 GBO). Eine unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks bedarf der ⇡ öffentlichen Beurkundung wie der Veräußerungsvertrag selbst (§ 311b BGB).- G. des Prokuristen: ⇡ Immobiliarklausel.
Lexikon der Economics. 2013.